Mediation
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Bei der Mediation handelt es sich um ein alternatives Konfliktlösungsverfahren außerhalb des ordentlichen Gerichtsweges, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Die Parteien führen dabei das Verfahren selbst durch und der Mediator bleibt unabhängig und neutral. Sinn des Mediationsverfahrens ist es, für beide Parteien eine einvernehmliche und zukunftsorientierte Lösung des Konfliktes zu finden.
Während des Verhandlungstermins dürfen beide Parteien Tatsachen und ihre Rechtsansichten vorbringen und sich zum Vortrag der jeweils anderen Partei äußern. Zum Ende des Mediationsverfahrens wird eine schriftliche Abschlussvereinbarung getroffen, in der die Parteien das Ergebnis des Verfahrens festhalten.
Vorteile der Mediation
Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der geschäftlichen und persönlichen Beziehungen
Vermeidung eines Gerichtsverfahrens
Freiwilligkeit, d. h. Abbruch der Verhandlungen jederzeit möglich
Zufriedenheit beider Parteien – WinWin-Ergebnis
zeitsparend (in der Regel ein bis zwei Sitzungen bis zu je max. vier Stunden)
nicht öffentliches Verfahren
Selbstbestimmung und Planungssicherheit: keine Entscheidung durch Dritte
angemessene Berücksichtigung der Standpunkte, Interessen und Ziele der Parteien
hohe Erfolgschancen (90 % aller Mediationen führen zu einem erfolgreichen Abschluss)
Ist das Mediationsverfahren dennoch erfolglos, steht immer noch der Gerichtsweg offen.
kostensparend (es fallen an: Mediatorenhonorar, Verfahrensgebühren bei Mediationsstellen, Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten bei entsprechenden Vereinbarungen)
unbürokratisches und flexibles Verfahren
Verfahren ist nicht auf die geltend gemachten Ansprüche beschränkt
Verschwiegenheitsverpflichtung der Parteien und der Mediatoren
Verjährungshemmung
Abschlussvereinbarung mit Vollstreckbarkeitserklärung
Wann eignet sich Mediation?
Wirtschafts- oder Unternehmensmediation:
- innerbetriebliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitnehmern (Mobbing, Zahlungsstreitigkeiten)
- größere Umstrukturierungsmaßnahmen in Unternehmen
- streitige Projekte (Bauvorhaben)
- Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Banken, Versicherungen)
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
- Unternehmensnachfolge
- regionale Entwicklungskonzepte (Standortentscheidungen)
Familienmediation:
- Streit zwischen Familienmitgliedern
- Erbauseinandersetzungen
- Scheidung (Sorgerecht, Unterhalt)
- Auseinandersetzungen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Schulmediation:
- zwischen Schülern
- zwischen Eltern und Lehrern
- zwischen Lehrern und Schülern
- zwischen Auszubildenden und Ausbildern
Mediation in weiteren Fällen:
- Auseinandersetzungen mit Planungsvorhaben der Stadt (Stadtgebietssanierungen, Flughafenbau in der Nähe von Wohngebieten)
- zwischen Patient und Arzt
- Täter-Opfer-Ausgleich: Ausgleich bei begangenen Straftaten durch eine Vereinbarung zwischen Täter und Opfer als eine Art Wiedergutmachung (Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung oder Bedrohung)
- innerhalb einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft
- zwischen Nachbarn