Mediation

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Bei der Mediation handelt es sich um ein alternatives Konfliktlösungsverfahren außerhalb des ordentlichen Gerichtsweges, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Die Parteien führen dabei das Verfahren selbst durch und der Mediator bleibt unabhängig und neutral. Sinn des Mediationsverfahrens ist es, für beide Parteien eine einvernehmliche und zukunftsorientierte Lösung des Konfliktes zu finden.

Während des Verhandlungstermins dürfen beide Parteien Tatsachen und ihre Rechtsansichten vorbringen und sich zum Vortrag der jeweils anderen Partei äußern. Zum Ende des Mediationsverfahrens wird eine schriftliche Abschlussvereinbarung getroffen, in der die Parteien das Ergebnis des Verfahrens festhalten.

Vorteile der Mediation

  • Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der geschäftlichen und persönlichen Beziehungen

  • Vermeidung eines Gerichtsverfahrens

  • Freiwilligkeit, d. h. Abbruch der Verhandlungen jederzeit möglich

  • Zufriedenheit beider Parteien – WinWin-Ergebnis

  • zeitsparend (in der Regel ein bis zwei Sitzungen bis zu je max. vier Stunden)

  • nicht öffentliches Verfahren

  • Selbstbestimmung und Planungssicherheit: keine Entscheidung durch Dritte

  • angemessene Berücksichtigung der Standpunkte, Interessen und Ziele der Parteien

  • hohe Erfolgschancen (90 % aller Mediationen führen zu einem erfolgreichen Abschluss)

  • Ist das Mediationsverfahren dennoch erfolglos, steht immer noch der Gerichtsweg offen.

  • kostensparend (es fallen an: Mediatorenhonorar, Verfahrensgebühren bei Mediationsstellen, Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten bei entsprechenden Vereinbarungen)

  • unbürokratisches und flexibles Verfahren

  • Verfahren ist nicht auf die geltend gemachten Ansprüche beschränkt

  • Verschwiegenheitsverpflichtung der Parteien und der Mediatoren

  • Verjährungshemmung

  • Abschlussvereinbarung mit Vollstreckbarkeitserklärung

Wann eignet sich Mediation?

Wirtschafts- oder Unternehmensmediation:

  • innerbetriebliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitnehmern (Mobbing, Zahlungsstreitigkeiten)
  • größere Umstrukturierungsmaßnahmen in Unternehmen
  • streitige Projekte (Bauvorhaben)
  • Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Banken, Versicherungen)
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Unternehmensnachfolge
  • regionale Entwicklungskonzepte (Standortentscheidungen)

Familienmediation:

  • Streit zwischen Familienmitgliedern
  • Erbauseinandersetzungen
  • Scheidung (Sorgerecht, Unterhalt)
  • Auseinandersetzungen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Schulmediation:

  • zwischen Schülern
  • zwischen Eltern und Lehrern
  • zwischen Lehrern und Schülern
  • zwischen Auszubildenden und Ausbildern

Mediation in weiteren Fällen:

  • Auseinandersetzungen mit Planungsvorhaben der Stadt (Stadtgebietssanierungen, Flughafenbau in der Nähe von Wohngebieten)
  • zwischen Patient und Arzt
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Ausgleich bei begangenen Straftaten durch eine Vereinbarung zwischen Täter und Opfer als eine Art Wiedergutmachung (Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung oder Bedrohung)
  • innerhalb einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft
  • zwischen Nachbarn