Notarkammer Sachsen

Notarinnen und Notare sind als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch ihre betreuende und beratende Funktion helfen sie in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen.

Streitvermeidung

Durch die Einschaltung von Notarinnen und Notaren als professionelle Berater im Bereich des Immobilien-, Gesellschafts-, Erb- und Familienrechts kommen Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages oft gar nicht erst auf. Dies gilt sowohl für die Beratung durch die Notarin oder den Notar, die Erstellung von Entwürfen, den eigentlichen Vertragsschluss (Beurkundung) als auch für die Abwicklung (Vollzug) eines Vertrages.

Aufgrund ihrer gesetzlichen Stellung als unabhängige und unparteiische Betreuer der Beteiligten achten Notarinnen und Notare auf einen gerechten Interessenausgleich aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

Schiedsvereinbarungen & Schiedsgerichte

Vielfach sehen notarielle Urkunde Schiedsvereinbarungen als bewährtes Mittel alternativer Konfliktlösung vor. Bei einer Schiedsvereinbarung handelt es sich um eine Abrede der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten in einer bestimmten Sache der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu überlassen. Eine Schiedsvereinbarung kann sowohl für einen bereits entstandenen Streit als auch für künftige Streitigkeiten abgeschlossen werden. Sie kann als selbstständige Vereinbarung (Schiedsabrede) oder als Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) aufgenommen werden.

Notarinnen und Notare treten auch als Schiedsrichter in Schiedsverfahren auf. Sie sind hierfür besonders geeignet. Ihre Fähigkeit, Verhandlungen fair, neutral und sachgerecht zu gestalten, stellen sie als Träger eines öffentlichen Amtes und unabhängige und unparteiische Betreuer der Parteien täglich unter Beweis. Durch ihre spezialisierte Ausbildung sind sie auch in fachlicher Hinsicht kompetente Schiedsrichter. Der Deutsche Notarverein hat im Jahr 2000 den Schlichtungs- und Schiedsgerichtshof Deutscher Notare (SGH) gegründet. Der SGH organisiert und begleitet Schlichtungsverfahren. Er stellt die notwendige Infrastruktur bereit und benennt einen Schlichter. Dabei handelt es sich in der Regel um besonders geschulte Notarinnen oder Notare mit Amtssitz in der Nähe der Konfliktparteien. Auf diese Weise können sich die Parteien gemeinsam mit dem Schlichter ganz auf ihre Aufgabe konzentrieren: die einvernehmliche Lösung ihres Streits.

Notarinnen & Notare als Gütestelle und Schiedsrichter

Mehrere sächsische Notarinnen und Notare sind zudem als staatlich anerkannte Gütestelle von der Justizverwaltung zugelassen und können damit in verjährungsunterbrechender Weise und regelmäßig kostengünstiger als die Zivilgerichte Streitigkeiten durch Protokollierung eines Vergleichs, mit dem im Notfall auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, zwischen den Streitparteien beilegen. Die Notarinnen und Notare arbeiten dazu regelmäßig nach dem in der Sächsischen Güteordnung für Notare vorgezeichneten Verfahren.

Ansprechpartner

Tim Hofmann

E-Mail notarkammer@notarkammer-sachsen.de
Telefon0351 807270