IHK zu Leipzig
Mediation und Schlichtung
Die IHK zu Leipzig bietet ihren Zugehörigen Unterstützung zur Wahrnehmung von Angeboten zur alternativen Streitbeilegung von Wirtschaftskonflikten. Zu dem umfassenden Service im Bereich der Wirtschaftsmediation und Schlichtung gehören:
- die Beratung über alternative Konfliktlösungswege
- Bereitstellung von Musterklauseln für Mediations- und Schlichtungsverfahren
- Unterstützung bei der Anbahnung von Mediations- und Schlichtungsverfahren
- Benennung kompetenter und neutraler Wirtschaftsmediatoren und Schlichter
Schiedsgericht
Ein eigenes Schiedsgericht existiert bei der IHK zu Leipzig nicht. Insofern eine etwaige Schiedsvereinbarung die Verfahrensführung vor dem Schiedsgericht der IHK zu Leipzig vorsieht, bitten wir Sie, sich an den Schiedsgerichtshof der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu wenden, Der Schiedsgerichtshof – faire Lösungen für Wirtschaftskonflikte.
Das Verfahren wird nach einer Schiedsordnung durchgeführt. Auch hinsichtlich der Schiedsrichterauswahl unterstützt die IHK zu Leipzig die Streitparteien und berät über den Verfahrensablauf.
Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Die Einigungsstelle bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig soll in Streitfällen eine gütliche Einigung herbeiführen und ohne Inanspruchnahme der Gerichte ermöglichen, Wettbewerbsstreitigkeiten einfach, zügig und kostensparend beizulegen. Weitere Informationen, insbesondere zu Gang und Kosten des Verfahrens, finden Sie in unserem Merkblatt "Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten"
Schiedsgutachten
Werden sich Vertragsparteien über Unstimmigkeiten wie z. B. Sachmängeln bei Kauf- der Werkvertrag nicht einig oder möchten einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten klären lassen, können sie die Einschaltung einer fachkundigen und neutralen Person (i.d.R. ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) vereinbaren, der den umstrittenen Sachverhalt für beide Vertragspartner verbindlich feststellt.
Grundlage für ein Schiedsgutachten ist eine privatrechtliche Schiedsgutachtenabrede (Schiedsgutachtenvertrag). Basierend auf einer solchen Schiedsgutachtenabrede, wird auf Antrag der Parteien durch die Industrie- und Handelskammern ein fachlich geeigneter Sachverständiger ermittelt. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist für die Vertragsparteien bindend und kann nur bei grober Unbilligkeit oder grober Unrichtigkeit angefochten werden. Ein Gang zum Gericht kann hierdurch in aller Regel vermieden werden.
Kontakt:
Peggy Wöhlermann
E-Mail: peggy.woehlermannnoSpam@leipzig.ihk.de
Telefonnummer: 0341 1267-1311