Zehn Fragen und Antworten zum Sächsischen Bündnis

01.01.2018

Was verbirgt sich hinter dem Sächsischen Bündnis zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsverfahren in Gesellschaft und Wirtschaft und welches Ziel verfolgt das Bündnis. Antworten darauf gibt es hier.

  1. Was verbirgt sich hinter dem Sächsischen Bündnis zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsverfahren in Gesellschaft und Wirtschaft?
    Das Sächsische Bündnis ist eine Initiative im Freistaat Sachsen, um alternative Konfliktlösungswege zur staatlichen Gerichtsbarkeit aufzuzeigen und in Wirtschaft und Gesellschaft bekannter zu machen. Es wird aufgezeigt, dass es auch wirksame andere Wege als Klageverfahren und Gerichtsprozesse gibt, um Konflikte und Streitigkeiten zu beseitigen. Zudem will das Bündnis die vorhandenen Angebote zur alternativen Konfliktlösung in Sachsen bündeln und auf Veranstaltungen vorstellen.
  2. Welches Ziel verfolgt das Bündnis?
    Ziel ist es, Mediation, Schlichtung, private Schiedsgerichte und Schiedsstellen als echte Alternativen zu einem Rechtsstreit vor Gericht im Detail vorzustellen, um sie in Wirtschaft und Gesellschaft zu etablieren. Es muss die Erkenntnis greifen, Konflikte mit zukunftsorientierten Lösungen verknüpft zu beenden, die effektiv und zugleich nachhaltig sind. So können alle Konfliktparteien von einer Konfliktlösung profitieren – WIN-WIN -.
  3. Was waren Hintergrund und Anlass, ein solches Bündnis zu gründen?
    Konflikte sind ein alltäglicher Bestandteil im Privaten wie auch im Wirtschaftsleben. Viele Auseinandersetzungen landen letztendlich vor Gericht. Das kostet Zeit und Geld und führt nicht selten zu keiner befriedigenden Lösung. Die Zahlen belegen: Von den jährlich ca. 1,2 Millionen an Amtsgerichten anhängigen Verfahren wird nur in etwa der Hälfte der Verfahren eine Entscheidung getroffen. Viele Verfahren enden daher über Verfahrenserledigungen, Klagerücknahmen und Vergleiche. Gerichtsentscheidungen beenden den Konflikt – lösen ihn aber oft nicht. Für das Bündnis ist dieser Weg nicht zielführend. Vielmehr geht es darum, stabile und nachhaltige Lösungen aus dem Konflikt zu finden.
  4. Wer sind die Partner des Bündnisses?
    Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat die Schirmherrschaft des Bündnisses übernommen. Bündnispartner sind zudem alle sächsischen Industrie- und Handelskammern und sächsischen Handwerkskammern, die Verbraucherzentrale Sachsen sowie der Landesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen. Ab Januar 2018 ist die Landesvereinigung Sachsen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. dem Bündnis beigetreten. Herr Prof. Christian Berger, Lehrstuhl für bürgerliches Recht an der Universität Leipzig begleitet das Projekt wissenschaftlich.
  5. Was ist die Besonderheit an außergerichtlichen Konfliktlösungsverfahren?
    Rechtsstreitigkeiten vor Gericht sind meist andauernde und zermürbende Angelegenheiten. Solche Auseinandersetzungen belasten und zerstören teilweise geschäftliche und zwischenmenschliche Beziehungen. Sie sind zumeist auch sehr kostenintensiv. Anders bei außergerichtlichen Konfliktbeendigungen – hier geht es um interessengerechte Lösungen. Konfliktlösungswege wie Mediation und Schlichtung ermöglichen den Streitparteien zudem, selbstbestimmt und gemeinsam zu Lösungen zu gelangen, mit der beide Seiten leben können. Ziel ist es, sich auch danach weiter in die Augen zu schauen und zusammenarbeiten zu können.
  6. Was ist der Unterschied zwischen einem Mediations- und einem Schlichtungsverfahren?
    Zunächst: Mediation und Schlichtung sind beide freiwillige und strukturierte Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Im Falle der Schlichtung erfolgt das Verfahren nach festgesetzten Verfahrensregeln unter Leitung eines neutralen Schlichters. Das Verfahren ist beschränkt auf den konkreten Konfliktfall und die geltend gemachten Ansprüche. Im Falle der Mediation erfolgt die Konfliktvermittlung durch einen Mediator, der die Parteien unterstützt, selbst eine eigene Lösung zu finden. Der Mediator besitzt also keine eigene Entscheidungsbefugnis. Das Verfahren ist nicht auf den konkreten Konfliktfall beschränkt – eine umfassende, zukunftsorientierte Lösung ist hier möglich und gewollt.
  7. Worin besteht das Interesse von Unternehmerschaft und Gesellschaft für außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren?
    Ursachen von Konflikten liegen oftmals tiefer und sind umfassender, als das sie auf rechtliche Ansprüche reduziert werden könnten. Da in Gerichtsprozessen im Wesentlichen nur rechtliche Ansprüche abgeglichen, geprüft und letztlich entschieden werden, können die – eigentlich mit dem Konflikt in Verbindung stehenden - Interessen der Parteien nicht mit der notwendigen Umfänglichkeit ausgeleuchtet werden und damit nicht genügend Berücksichtigung bei einer Lösung finden. Die jeweilige Interessenlage der Parteien, insbesondere die entstehenden Kosten ist jedoch die Basis des Handelns und die Grundlage einer einzelfallgerechten Konfliktlösung.
  8. Was ist der Unterschied zwischen einem Schiedsgericht und einer gemeindlichen Schiedsstelle?
    In erster Linie dienen Verfahren vor einem Schiedsgericht oder einer gemeindlichen Schiedsstelle zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten außerhalb der staatlichen Gerichte. Im Falle eines Schiedsgerichts handelt es sich um ein selbstorganisiertes, privates Gericht unter Ausschluss des Rechtsweges zu den staatlichen Gerichten. Grundgedanke ist hierbei, dass der Schiedsrichter am Ende des Verfahrens einen verbindlichen Schiedsgerichtsspruch erlässt. Im Falle einer gemeindlichen Schiedsstelle hingegen, erfolgt die Anrufung freiwillig und wird durch einen ehrenamtlichen Friedensrichter durchgeführt. Sollte es zu einer Einigung kommen, wird ein rechtskräftiger Vergleich geschlossen. Bleibt die Einigung aus, kann anschließend ein Klageverfahren bei Gericht eingeleitet werden.
  9. Worüber kann man sich auf der Internetplattform des Bündnisses informieren?
    Über die Internetplattform des Bündnisses können sich Besucher über die verschiedenen außergerichtlichen Konfliktlösungsangebote der Bündnispartner informieren. Zugleich erhalten Sie einen ersten Überblick über die wichtigsten Formen alternativer Konfliktlösung sowie deren Vorteile und Wege, namentlich der Mediation, Schlichtung, Schiedsgericht, Schiedsgutachten, Gemeindlichen Schiedsstellen und Ombudsstellen. Somit können die Interessenten die am besten geeignete Stelle für ihren ganz konkreten Streitfall finden. Zudem können jederzeit viel Wissenswertes sowie aktuelle Nachrichten zu den einzelnen Konfliktlösungsverfahren abgerufen werden.
  10. Wer ist der erste Ansprechpartner für Ihre Fragen?
    Für alle Fragen rund um alternative Konfliktlösungen besteht die Möglichkeit sich an die Geschäftsführung des Bündnisses zu wenden:

    Geschäftsführung Bündnis

    c/o IHK Dresden
    Langer Weg 4
    01239 Dresden

    Telefon: 0351- 2802 151
    konfliktloesung@dresden.ihk.de

Ansprechpartner

Sächsische Landesärztekammer (K. d. ö. R.)

Geschäftsführung Bündnis

E-Mail ra@slaek.de
Telefon0351- 8267 421/423