Außenwirtschaftsnachrichten 03/2021

11 Außenwirtschaftsnachrichten 03/2021 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht INFORMATIONEN ZUM BREXIT LÄNDERINFORMATIONEN Ausfuhrlizenzen und -verbote Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat bekannt gegeben, für welche Waren, für die Ausfuhr aus der VR China, Lizenzen erforderlich sind. Betroffen sind 43 Warenarten, da- runter Agrarerzeugnisse, Energieträger, Chemikalien, Rohstof- fe (darunter seltene Erden) und Fahrzeuge. Auch die Ausfuhrverbote wurden veröffentlicht. Betroffen sind bestimmte Chemikalien und chemische Erzeugnisse sowie Waren, die Quecksilber enthalten können, darunter elektrische Primärelemente, Trennschalter, Relais, Entladungslampen, Kosmetika, Seifen, Thermometer und Blutdruckmessgeräte. Einzelheiten und die Liste der chinesischen Zolltarifnummern finden sich in den GTAI-Artikeln. Bis einschließlich der sechs- ten Stelle sind die Codierungen weltweit identisch (HS-Codes). GTAI (> Ausfuhrlizenzen) vom 18.01.2021 (c/w.r.) GTAI (> Ausfuhrverbote) vom 18.01.2021 (c/w.r.) Einfuhrlizenzen und -verbote In gleicher Form wurde bekannt gegeben, für welche Waren bei der Einfuhr in die VR China Lizenzen erforderlich sind. Be- troffen sind Ozon abbauende Chemikalien, chemische Anla- gen, Anlagen zur Eisenverhüttung, Baumaschinen, Erzeugnis- se des Maschinenbaus, Hebe- und Transportgeräte, Anlagen zur Papierherstellung, Elektrotechnik, Nahrungsmittel- und Verpackungsanlagen, Landwirtschaftliche Maschinen, Druck- maschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Leder und Tex- tilien, Schiffe, Tonerkartuschen und Röntgengeräte. Einfuhrverbote gibt es für bestimmte Chemikalien und che- mische Erzeugnisse sowie Waren, die Quecksilber enthalten können, darunter elektrische Primärelemente, Trennschalter, Relais, Entladungslampen, Kosmetika, Seifen, Thermometer und Blutdruckmessgeräte. GTAI (> Einfuhrlizenzen) vom 18.01.2021 (c/w.r.) GTAI (> Einfuhrverbote) vom 18.01.2021 (c/w.r.) Zoll und EU veröffentlichen Merkblätter Übersicht der Freihandelsabkommen mit Nicht-EU-Ländern Neue Merkblätter zum Brexit und zum Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich haben der Zoll und die Euro- päische Kommission veröffentlicht. Die Zollverwaltung informiert in Merkblättern zum „Trade and Cooperation Agreement“ (TCA) und zum Registrierten Exporteur (REX). Wichtig ist, dass die im Abkommen vorgesehene Zollfreiheit nur für Ursprungswaren der jeweils anderen Vertragspartei gilt. Mit einer Erklärung zum Ursprung wird nachgewiesen, dass es sich um Ursprungserzeugnisse handelt. Für die Ausstellung ist eine REX-Registrierung notwendig, wenn der Warenwert 6.000 Euro übersteigt. Auch die EU-Kommission hat ihre Informationen aktualisiert. Das FAQ (50 Fragen und Antworten) und der Leitfaden Zoll betreffen nicht nur das Abkommen, sondern auch allgemein zollrechtliche Fragestellungen. Links zu den Informationen sind im GTAI-Artikel. GTAI vom 27.01.2021 (c/w.r.) Eine Übersicht der rund 30 Freihandelsabkommen, die das Vereinigte Königreich mit anderen Ländern bereits geschlossen hat, hat die britische Zollverwaltung auf ihrer Internetseite veröffentlicht: „UK trade agreements with non-EU countries“. www.gov.uk, laufend aktualisiert (c/w.r.) China China

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